Kirchberger Immobliliendienst
Anja Roocke
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NEU: das digitale Angebotsverfahren

Immo Billie

Mit dem offenen Bieterverfahren haben wir seit Jahren gute Erfahrungen gemacht. Mit der Plattform Immo-billie.com geht dieses Angebotsverfahren nun auch digital. Dadurch wird der Ablauf zwischen Makler, Verkäufer und Interessenten automatisiert. Die Immobilie wird auf der Internetplattform eingestellt und Interessenten zur Angebotsabgabe eingeladen. Die innerhalb der Angebotsfrist abgegebenen Angebote können alle Interessenten einsehen. Auch der Verkäufer wird über die eingegangen Angebote sofort informiert. Dadurch wird mehr Transparenz geschaffen. Wichtig ist, dass der Verkäufer sich aus den abgegebenen Angeboten immernoch frei für eins entscheiden kann. Sie möchten Ihre Immobilie über dieses Angebotsverfahren verkaufen? Dann vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.

Das offene Bieterverfahren

Bieterverfahren

Was ist das offene Bieterverfahren?

Das offene Bieterverfahren ist eine moderne Verkaufsart, um Käufer für eine Immobilie zu finden. Es handelt sich dabei nicht um eine Versteigerung oder eine Auktion, aber es gibt Ähnlichkeiten. Bei einem Bieterverfahren werden innerhalb einer Bieterfrist Gebote von Kaufinteressenten für eine Immobilien abgegeben. Der Verkäufer entscheidet dann, welches Gebot er annimmt. Es besteht ein Mindestgebot, mit welchem die Immobilie im Internet und in der Presse beworben wird. Die Kaufinteressenten erhalten alle notwendigen Informationen vom Makler und werden zu einer offenen Bieterbesichtigung eingeladen.

Der Kaufinteressent entscheidet dann, in welcher Höhe er sein Kaufgebot für die Immobilie abgibt, d.h. welchen Wert die Immobilie für ihn hat. (Siehe auch Die Geschichte vom Wert des Wassers) Der Preis einer Immobilie hängt immer von der persönlichen Wertvorstellung des Käufers ab.

Dieses Gebot geben Sie zu einem festgelegten Termin nach der Besichtigung per Post oder Fax bei uns ab. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von uns. Wichtig ist, dass Sie Ihre Finanzierung vor Abgabe des Kaufgebotes geklärt haben und eine entsprechende Finanzierungszusage haben.

Nach Ende des offenen Bieterverfahrens entscheidet der Verkäufer, welches Gebot er annimmt. Wenn das Gebot unter dem Mindestgebot liegt, muß muß der Verkäufer das Gebot nicht annehmen.

WICHTIGE INFORMATION: Die abgegebeben Gebote sind für Käufer und Verkäufer erst verbindlich, wenn es zu einer Einigung und einer anschließenden Beurkundung kommt. Das Bieterverfahren ist keine Zwangsversteigerung und auch keine Auktion.

Video:  "Das Offene Bieterverfahren"

Quelle: https://kirchberger-immobilien.de/Das_offene_Bieterferfahren

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