Kirchberger Immobliliendienst
Anja Roocke
Bahnhofstraße 6
08107 Kirchberg

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Informationen zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Was steht drin?
Wenn die Heizung (Öl, Gas, Kohle) vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurde, muss nichts weiter beachtet werden. Das gilt auch, wenn sie nach dem 1. Januar 2024 eingebaut, aber vor dem 19. April 2023 bestellt wurde.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nach dem 1. Januar 2024 neue Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden.Wurde diese vor dem 19. April 2023 bestellt, kann die Heizung ohne Einschränkung bis 2045 betrieben werden.
Wurde die Heizung nach dem 19. April 2023 bestellt und liegt noch keine kommunale Wärmeplanung im Sinn des Gebäudeenergiegesetzes vor, muss darauf geachtet werden, dass die Heizung ab 2029 mit 15%, ab 2035 mit 30%, ab 2040 mit 60% und ab 2045 mit 100% Biomasse, Biodiesel, Biogas oder Wasserstoff betrieben wird.
Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 1. Juli 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Großstädte müsse diese bis zum 1. Juli 2026 vorlegen. Sofern eine Entscheidung seitens der zuständigen Behörde über einen Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet getroffen wurde, ist das 65%-EE-Ziel beim Neueinbau einer Heizung einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung anzuwenden.
Sieht der kommunale Wärmeplan ein Wasserstoffausbaugebiet bereits vor, kann eine nach dem 1. Januar 2024 eingebaute Gasheizung bis Ende 2044 mit 100 Prozent Wasserstoff betrieben werden, sofern diese mit 100% Wasserstoff betrieben werden kann und wird. In der Zwischenzeit erfolgt Dekarbonisierung entsprechend dem Fahrplan des Gas-/Wasserstoff-Netzbetreibers.
 
Was jetzt für Hauseigentümer zu beachten ist
Was gilt für bestehende Heizungen und in diesem Jahr neu eingebaute Heizungen?
Eine Heizungsanlage, die bereits im Haus im Einsatz ist oder noch bis Ende dieses Jahres eingebaut wird, kann bis zum 31. Dezember 2044 betrieben und auch repariert werden. Sollte die Heizungsanlage kein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sein, endet die Betriebsdauer jedoch längstens 30 Jahren nach Einbau.

Wir sehen daher aktuell keinen eiligen Handlungsbedarf für Hauseigentümer, wenn die Heizung absehbar noch einige Jahre betriebsfähig ist. In der Regel ist es besser, mit Neuinvestitionen abzuwarten, bis die Marktlage für Brennstoffe, Strom und Heizungsanlagen klarer ist.
 
Was gilt ab dem kommenden Jahr?
Ab dem 1. Januar 2024 sind Bauherren verpflichtet, in Neubauten nur noch Heizungsanlagen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie einzubauen.

In Bestandsgebäuden hingegen können Gas- und Ölheizungen auch ab dem 1. Januar 2024 noch eingebaut werden, müssen dann aber ab 2029 stufenweise auf erneuerbare Brennstoffe umgestellt werden. Der dann verpflichtende Mindestanteil im Brennstoff an Biomasse (Biogas, Biodiesel, e-Fuels) oder Wasserstoff beträgt zunächst 15 Prozent, ab 1. Januar 2035 30 Prozent, ab 1. Januar 2040 60 Prozent und ab 1. Januar 2045 100 Prozent.
 
Einbau neuer Gasheizungen
Wenn eine Heizung mit Erdgas nach dem 1. Januar 2024 eingebaut wurde und die Wärmeplanung der Kommune ein Wasserstoffausbaugebiet vorsieht, dann kann diese Heizung längstens bis 1. Januar 2045 betrieben werden, wenn sie bis dahin komplett auf Wasserstoff umgestellt wird.

Eine weitere wissenswerte Regelung gilt für Wärmenetze: Ab dem 1. Januar 2024 kann eine Heizungsanlage jeder Art eingebaut werden, auch wenn eine kommunale Wärmeplanung bereits vorliegt. Voraussetzung für den Einbau ist, dass die Heizungsanlage spätestens nach zehn Jahren durch den Anschluss an ein Wärmenetz ersetzt wird.  Dafür muss vom Hauseigentümer bereits schon bei Einbau der Heizung ein Vertrag über die Belieferung durch ein Wärmenetz vorgelegt werden.
 
Wie wird der Einbau klimafreundlicher Heizungen unterstützt?
Hauseigentümer können künftig für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizungsanlage 30 Prozent Förderung erhalten. Weitere 30 Prozent können Selbstnutzer mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro bekommen. Und noch einmal 20 Prozent Förderung erhalten selbstnutzende Hauseigentümer, die vorzeitig in eine neue Heizung investieren, obwohl sie dazu noch nicht verpflichtet sind (Speed-Bonus). In Summe können jedoch nur maximal 70 Prozent gefördert werden, zudem ist die maximal förderbare Summe gedeckelt (im Falle eines Einfamilienhauses auf 30.000 Euro).

Vermieter können ihre Mieter an den Investitionen in die neue klimafreundliche Heizung beteiligen. Sie können die eigens für diesen Zweck von acht auf höchstens zehn Prozent leicht erhöhte Modernisierungsmieterhöhung nutzen, wenn gleichzeitig die staatliche Förderung in Anspruch genommen wird. Außerdem ist die Erhöhung auf monatlich 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt, soweit es die Kosten für die Heizungsanlage selbst betrifft. Für die weiteren Kosten der Sanierung, beispielsweise für Heizkörper, Verteiler, Pumpen oder Speicher, soll weiterhin die reguläre gesetzliche Kappungsgrenze je nach Miethöhe von zwei oder drei Euro gelten.
 
Wichtige Regelung zu Etagenheizungen
Bei Etagenheizungen ist zu beachten: Fünf Jahre nach Austausch der ersten Etagenheizung muss eine Entscheidung getroffen werden, ob weiterhin Etagenheizungen betrieben werden sollen. Fällt keine Entscheidung, besteht die Pflicht, an deren Stelle eine Zentralheizung einzubauen – spätestens acht Jahre nach Austausch der ersten Etagenheizung. Dies ist auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) relevant.
 
Die kommunale Wärmeplanung setzt den entscheidenden Zeitpunkt für neue Vorgaben
Für alle Städte und Gemeinden wird eine Wärmeplanung bald zur Pflicht. Großstädte ab 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis spätestens 1. Juli 2026 vorlegen, alle anderen Kommunen bis zum 1. Juli 2028.

Wird eine neue Heizung nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung eingebaut, gilt ab diesem Zeitpunkt ein Pflichtanteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent. Dies kann durch einen Anteil von 65 Prozent am Brennstoff (beispielsweise Biomasse, grüner Wasserstoff) erreicht werden oder durch den Einbau einer Wärmepumpe, einer reinen Stromheizung, dem Anschluss an ein Wärmenetz, den Einsatz von Solarthermie oder eine Biomasseheizung (wie eine Holzpellet-Heizung). Auch hybride Lösungen wie etwa die Kombination aus einer Wärmepumpe und einer Gasheizung sind zulässig.

In jedem Fall müssen aber dem 1. Januar 2045 alle Heizungen 100 Prozent klimaneutral sein und dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr nutzen.

Quelle: https://ivd.net/gebaeudeenergie-gesetz/

NEU: das digitale Angebotsverfahren

Immo Billie

Mit dem offenen Bieterverfahren haben wir seit Jahren gute Erfahrungen gemacht. Mit der Plattform Immo-billie.com geht dieses Angebotsverfahren nun auch digital. Dadurch wird der Ablauf zwischen Makler, Verkäufer und Interessenten automatisiert. Die Immobilie wird auf der Internetplattform eingestellt und Interessenten zur Angebotsabgabe eingeladen. Die innerhalb der Angebotsfrist abgegebenen Angebote können alle Interessenten einsehen. Auch der Verkäufer wird über die eingegangen Angebote sofort informiert. Dadurch wird mehr Transparenz geschaffen. Wichtig ist, dass der Verkäufer sich aus den abgegebenen Angeboten immernoch frei für eins entscheiden kann. Sie möchten Ihre Immobilie über dieses Angebotsverfahren verkaufen? Dann vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.

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NEU *** Ab jetzt gibt es einen eigenen Youtube-Kanal von uns. Regelmäßig werden wir jetzt Videos senden über unsere Arbeit.

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Wie lange dauert es von der Beurkundung bis zur Kaufpreisfälligkeit?

Beurkundung

Aktuelles Thema - Wie lange dauert es, bis der Kaufpreis gezahlt wird?

Diese Frage konnten wir bisher immer beantworten mit:

"In der Regel 4 - 8 Wochen nach dem Beurkundungstermin!"

Voraussetzung für eine Kaufpreisfälligkeit ist die Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch und gegebenenfalls auch die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch. Neuste Erfahrungen zeigen, dass wir mit 8 Wochen schon lange nicht mehr hinkommen. Aktuell dauert es mind. 12 Wochen oder länger, bis die Auflassungsvormerkung eingetragen ist (je nach Gemarkung gibt es da auch Unterschiede). Diese Zeit muss man beim Kauf einer Immobilie einplanen, denn in der Regel erfolgt die Übergabe der Immobilie nach Zahlung des Kaufpreises. Es heißt also, Geduld und Zeit mitbringen und bloß nicht zu zeitig die eigene Wohnung kündigen!

2019 - ein sehr erfolgreiches Immobilienjahr

Zwickau Planitz

Im Jahr 2019 haben wir alleine in der Region Kirchberg und Umgebung 25 Häuser verkauft und das Baugebiet "Zur Schützenhöhe" komplett vermarktet.

Hier gehts zum Video:  https://youtu.be/Y2q4Go2zjBY

Einen kleinen Rückblick haben wir in diesem Video zusammengefasst. Vielen Dank an all unsere Kunden, Käufer und Verkäufer, Mieter und Vermieter für das Vertrauen in unsere Arbeit. Alles was wir tun, machen wir mit viel Freude und großem Sachverständnis, und immer steht dabei der Mensch bei uns im Mittelpunkt.

Fotos vom Profi - FreyaFoto unterstützt den Kirchberger Immobiliendienst

FreyaFoto

"Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance". Darum haben wir uns einen Profi ins Boot geholt  - Freya von FreyaFoto.

Sie ist spezialisiert auf Objektfotografie, Drohnenaufnahmen und Kurzvideos. Uns ist es wichtig, dass Ihre Immobilie im besten Licht präsentiert wird.

FreyaFoto auf facebook: www.facebook.com/freyafotob

Meine kleine Heimatstadt - Imagefilm über Kirchberg

Seit über 20 Jahren lebe und arbeite ich hier in Kirchberg. Dieser Film über Kirchberg ist echt toll geworden und ich möchte ihn daher gern zeigen. Neugierig? hier klicken

2018 Verkauft über das offene Bieterverfahren - DHH in Cainsdorf

DHH in Cainsdorf

Über das offene Bieterverfahren wurde ein Käufer für diese Doppelhaushälfte in Cainsdorf gefunden. Es hatten sich viele Interessenten gemeldet und das Haus besichtigt. Jeder Interessent hatte ca. 14 Tage Zeit, sich über sein persönliches Kaufgebot für dieses Haus Gedanken zu machen und mit Banken zu sprechen. Aus den eingegangenen Kaufgeboten wählte dann der Verkäufer eines aus. Die Freude bei den Auserwählten war riesig, nun wird der Umbau geplant und schon bald ist der Einzug. Wir wünschen der jungen Familie alles Gute im neuen Zu Hause und danken Käufer und Verkäufer für  Ihr Vertrauen in unsere Arbeit.

2018 - Eigentumswohnung in Kirchberg verkauft

Eigentumswohnung Kirchberg

Die Wohnsiedlung am Borberg in Kirchberg gehört zu einer der beliebtesten Wohngegenden hier in der Stadt. Der Wunsch nach den eigenen Vier Wänden in einem schönen Wohnumfeld konnten wir einem Ehepaar hier erfüllen. Wir danken Käufer und Verkäufer für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit und wünschen den neuen Eigentümern eine schöne Zeit in der schönen Wohnung.

Wohnen in Kirchberg

Wohnen in Kirchberg

Ein großes Anliegen von mir ist es, meinen Heimatort attraktiv zu machen und viele alte Gebäude zu erhalten. Dazu braucht es Investoren und Fördergelder und Ideen. Das Wohnen in Kirchberg ist sehr attraktiv druch die verkehrsgünstige Lage zu Zwickau und zur A 72, der guten Infrastruktur mit Schulen und Kindergärten, dem Freizeit und Kulturangebot und der wunderschönen Natur. Sie suchen gerade eine neuen Wohnung? Schauen sie einfach mal in unser Wohnungs- und Immobilienangebot.

Dieses Video zeigt wie schön unser Kirchberg ist.

https://youtu.be/ZAgr56QHiRo

2018 - Verkauf eines EFH in Kirchberg

EFH am Friedhof

2018 - dieses kleine Haus haben wir auch im offenen Bieterverfahren verkauft und wir freuen uns, dass wir sowohl für den Mieter der Immobilie als auch für den Verkäufer den richtigen Käufer gefunden haben. Wir wünschen dem neuem Eigentümer viel Freude mit der Immobilie und den geplanten Umbau und danke für die Geduld, die der bürokratische Aufwand hier in diesem Verkauf mit sich gebraucht hat. Zum Schluß waren alle Partein glücklich, und das ist der beste Lohn für unsere Arbeit :-)

Quelle: https://kirchberger-immobilien.de/Neuigkeiten_%2A%2A%2A_NEWS

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